2.2.1 Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der Widerrufs- und Rückgabebelehrung zu widerrufen, die dem Kunden während des Bestellvorgangs auf unserer Website gesondert zur Verfügung gestellt wird.
2.2.2 Stornierungs- und Rückgabebedingungen für Tickets
Im Falle der Stornierung eines Tickets – sofern die Stornierung nicht aufgrund höherer Gewalt erfolgt – gilt folgende Erstattungsregelung:
– bis 90 Tage vor der Veranstaltung werden 100% des gezahlten Betrages zurückerstattet;
– bis 60 Tage vor der Veranstaltung werden 75% des bezahlten Betrages zurückerstattet;
– bis 30 Tage vor der Veranstaltung werden 50% des bezahlten Betrages zurückerstattet.
Nach diesen Terminen oder bei Nichterscheinen stellt der Veranstalter 100 % des Ticketpreises in Rechnung. Die Zuteilung eines Ersatzes für das bezahlte Ticket ist nach Ermessen des Veranstalters möglich.
Im Falle höherer Gewalt kann die Stornierung von Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters erfolgen. Alternativ werden bei einer Stornierung des Tickets bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50% des gezahlten Betrages erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.3 Absage der Veranstaltung
2.2.3.1 Absage der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Buchung einseitig zu widerrufen und die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abzusagen. In einem solchen Fall wird der gezahlte Betrag für die Konferenztickets zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.3.2 Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt, werden alle erworbenen Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters storniert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Leistungen des Veranstalters.
2.2.4 Verschiebung der Veranstaltung
2.2.4.1 Verschiebung der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen zu verschieben. In einem solchen Fall, ausgenommen höhere Gewalt, sind alle erworbenen Eintrittskarten für die Ersatzveranstaltung gültig.
Im Falle einer Verschiebung aus organisatorischen Gründen ist der Ticketkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter vom Ticketkauf zurückzutreten und eine Rückerstattung in Höhe von 100% des bezahlten Betrages zu erhalten.
Nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter gelten die Stornierungs- und Erstattungsbedingungen gemäß Ziffer 2.2.2.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.4.2 Verschiebung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt verschoben, sind alle erworbenen Tickets für die Ersatzveranstaltung gültig.
Im Falle einer Verschiebung aufgrund höherer Gewalt ist der Ticketkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter seine Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters zu stornieren.
Nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter gelten die Stornierungs- und Erstattungsbedingungen für Tickets gemäß Ziffer 2.2.2.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für alle sonstigen Leistungen des Veranstalters.
2.2.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung inhaltlich oder zeitlich zu verändern oder einzelne Referenten durch vergleichbare Alternativen zu ersetzen. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen des Inhalts oder der Referentenauswahl gegenüber dem Veranstalter besteht nicht.
2.2.6 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von technischen Störungen, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Stromschwankungen oder Stromausfälle, entstehen können.
2.2.7 Der Veranstalter haftet nicht für die von den ausgewählten Referenten vorgetragenen Inhalte.
2.2.8 Der Veranstalter haftet nicht für notwendige Änderungen der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Dazu gehören insbesondere: bewaffnete Konflikte, innere Unruhen, terroristische Bedrohungen, Naturkatastrophen, Epidemien, politische Zwänge, erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrs.